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Muss man auch für Rabattarzneimittel zuzahlen?

Nur jedes fünfte Rabattarzneimittel ist ganz oder teilweise zuzahlungsfrei. Dabei können die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten die gesetzliche Zuzahlung zwischen fünf und zehn Euro pro Medikament ersparen, wenn sie Rabattverträge mit pharmazeutischen Herstellern abschließen. Oft erfahren die Patienten erst in der Apotheke, welches Rabattarzneimittel sie tatsächlich bekommen und ob es dann – je nach Krankenkasse – auch zuzahlungsfrei ist. Sämtliche zuzahlungsfreie Medikamente kann man allerdings auf der stets aktuellen Liste zuzahlungsbefreiter Arzneimittel auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de nachschlagen. Gerne beraten auch wir Sie dazu – fragen Sie einfach nach!

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Veröffentlichung

Do, 06. Februar 2020

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