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Dosierungsangabe nützt Patienten

Das sieht die geänderte Arzneimittelverschreibungsverordnung vor. So sollen zukünftig Dosierungs- und andere Medikationsfehler vermieden und das Patientenrisiko verringert werden. Aber keine Regel ohne Ausnahme: Verfügt der Patient über eine vom Arzt schriftlich erstellte Dosierungsanweisung oder über einen Medikationsplan, der das verordnete Arzneimittel enthält, ist die Angabe keine Pflicht. Im Apothekenalltag steht die sichere und wirksame Versorgung unserer Patienten an erster Stelle. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an!

 


Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/angabe-zur-dosierung-ist-pflicht/

 

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Veröffentlichung

So, 01. November 2020

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